KI Academy Leipzig · Deep Dive30.09.2026

Eine „Verfassung“ für Super-KI, aber ohne Gericht

Was sechs KI-Konzerne im Weißen Haus unterschrieben haben, was davon in Europa längst Pflicht ist und welche Frage Sie ab heute jedem Anbieter stellen können.

Für Geschäftsführung und KI-Verantwortliche · Veröffentlicht: 22. Oktober 2026 um 13:58

Hinweis zur KI-NutzungDieser Deep Dive wurde mit KI-Unterstützung recherchiert und verfasst. Jede Kernaussage ist an einer selbst abgerufenen Quelle geprüft, und am Ende steht, was nicht belegt werden konnte. Er ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung. Redaktionell verantwortlich: Ingo Günther, KI Academy Leipzig.

Was passiert ist. Am 29. September 2026 haben im Weißen Haus die Spitzen von Anthropic, OpenAI, Google, Meta, Nvidia sowie Elon Musk gemeinsam mit Präsident Trump eine freiwillige Vereinbarung unterzeichnet, die „White House Accord on Super Intelligence“. Trump nannte sie laut CBS „fast so etwas wie eine Verfassung“ und moralisch bindend. Am selben Tag hat er per Erlass angeordnet, dass die US-Bundesverwaltung künftig nicht mehr von „Artificial Intelligence“ spricht, sondern von „Super Intelligence“.

Warum das für Sie zählt. Inhaltlich verspricht die Vereinbarung ziemlich genau das, was die europäische KI-Verordnung von denselben Anbietern bereits verlangt: Kontrollen, Prüfungen, Aufsicht. Der Unterschied liegt nicht im Was, sondern im Wer-prüft-das. In Europa ist es eine Behörde mit Bußgeldbefugnis. In den USA sind es die Unternehmen selbst. Für Sie entsteht daraus eine einfache, neue Frage an Ihre Anbieter.

Was unterschrieben wurde

Das Papier ist kurz, nach Berichten eine bis zwei Seiten. Veröffentlicht hat es Trump über seinen Account bei Truth Social. Auf der Website des Weißen Hauses stand es bei Redaktionsschluss nicht, den Volltext hat unter anderem der Washington Examiner abgedruckt. Kern sind vier Ebenen, die jedes Unternehmen umsetzen „sollte“:

Ebene 1
Interne Kontrollen

Fähigkeiten und Verhalten der Modelle überwachen, besonders bei Cyber-, Bio- und Chemiegefahren. Verhindern, dass Modelle unbeabsichtigt in Systeme eindringen.

Ebene 2
Internes Team

Stellt sicher, dass diese Kontrollen funktionieren, und lässt Mängel beheben.

Ebene 3
Externe Prüfung

Ein unabhängiger Prüfer bewertet, ob die Kontrollen wirken.

Wer das sein darf, legt das Papier nicht fest.

Ebene 4
Aufsichtsrat

Ein unabhängiger Ausschuss erhält alle Berichte und sorgt dafür, dass Mängel behoben werden.

Dazu kommen regelmäßige Treffen der Unternehmen zu Standards und der Satz, es könne sinnvoll sein, die Schritte „mit der Zeit“ in Gesetze zu überführen.

Das ist inhaltlich vernünftig. Was fehlt, ist alles, was aus einer Absicht eine Pflicht macht:

BausteinIn der Vereinbarung
Durchsetzung, Sanktionenkeine
Fristenkeine
Berichtspflicht an Behörde oder Öffentlichkeitkeine, die Berichte gehen an den eigenen Aufsichtsrat
Wer als unabhängiger Prüfer giltoffen, die Unternehmen beauftragen ihn selbst
Verbindlichkeit„sollte umsetzen“, als Selbstverpflichtung formuliert
Eine Zusage ohne benannten Prüfer ist eine Absicht. Sie wird erst zur Kontrolle, wenn jemand Fremdes nachsehen darf.

Dieselben Pflichten, in Europa mit Durchsetzung

Die großen Modellanbieter unterliegen in der EU seit dem 2. August 2025 eigenen Pflichten nach Art. 55 der KI-Verordnung, soweit ihre Modelle als Modelle „mit systemischem Risiko“ gelten. Seit dem 2. August 2026 kann das KI-Büro der EU-Kommission diese Pflichten auch durchsetzen. Das KI-Omnibus-Paket vom Juli 2026 hat daran nach Angabe der Kommission nichts verschoben. Der Vergleich:

ThemaUS-Vereinbarung (freiwillig)KI-Verordnung, Art. 55 (Pflicht)
Modelle prüfenInterne Überwachung von Fähigkeiten und VerhaltenModellbewertung nach Stand der Technik, einschließlich dokumentierter Angriffstests
RisikenCyber, Bio, ChemieSystemische Risiken bewerten und mindern
VorfälleMängel intern behebenSchwerwiegende Vorfälle unverzüglich an das KI-Büro melden
CybersicherheitUnbeabsichtigte Systemzugriffe verhindernAngemessene Cybersicherheit für Modell und Infrastruktur
Wer kontrolliertEigener Aufsichtsrat, selbst beauftragte PrüferKI-Büro der EU-Kommission
Folgen bei VerstoßkeineBußgeld bis 3 % des weltweiten Jahresumsatzes oder 15 Mio. Euro

Und dann heißt KI plötzlich Super-KI

Der zweite Erlass des Tages ändert keine Technik, nur ein Wort. Ministerien und Behörden der USA sollen in Schreiben, auf Websites und in Berichten „Super Intelligence“ statt „Artificial Intelligence“ verwenden. Rechtlich bedeutet der neue Begriff vorerst genau dasselbe wie der alte. Eine eigene Definition soll erst innerhalb von 60 Tagen vorgeschlagen werden.

Ein neuer Name ist noch keine neue Fähigkeit. Das gilt für Präsidialerlasse genauso wie für Produktprospekte.

Für Sie ist das vor allem eine Lesehilfe. Wenn in den nächsten Monaten Angebote mit „Super Intelligence“ oder „SI“ werben, hat sich am Produkt dadurch nichts geändert. Fragen Sie, was das System konkret kann und wie das gemessen wurde.

Wie die Vereinbarung aufgenommen wurde

Die Stolperfallen

Was das für Ihren Betrieb heißt

  1. An Ihren Pflichten ändert sich nichts

    Für Ihren Betrieb gilt weiter die europäische KI-Verordnung. Eine Selbstverpflichtung Ihrer US-Anbieter nimmt Ihnen keine eigene Pflicht ab und fügt keine hinzu.

  2. Eine neue Frage für jedes Anbietergespräch

    Sie haben sich öffentlich zu unabhängigen externen Prüfungen verpflichtet. Wer ist Ihr Prüfer, und wo kann ich das Ergebnis einsehen? Fünf der sechs Unternehmen liefern Dienste, die in deutschen Betrieben laufen. Die Frage ist ab heute berechtigt und leicht zu beantworten, wenn es die Prüfung wirklich gibt.

  3. Den EU-Kodex als Auswahlkriterium nutzen

    Ob ein Anbieter den EU-Verhaltenskodex unterzeichnet hat, lässt sich auf der Website der Kommission in einer Minute prüfen. Das ist eine belastbarere Auskunft als jede Pressekonferenz, weil dahinter eine Aufsicht steht.

  4. Werbebegriffe übersetzen

    „Super Intelligence“ wird in Angeboten auftauchen. Lassen Sie sich zeigen, welche Aufgabe das System in Ihrem Ablauf zuverlässig erledigt, und woran Sie merken würden, dass es das nicht tut.

  5. Beobachten, nicht handeln

    Trump hat ein Komitee und einen KI-Beauftragten angekündigt, Google, OpenAI und Anthropic planen zusätzlich eine eigene Selbstverwaltungsstelle. Ob daraus eine echte Aufsicht wird, zeigt sich in den nächsten Monaten. Heute gibt es für Sie nichts umzustellen.

Eine Verfassung ohne Gericht ist ein Versprechen. Fragen Sie nach dem Gericht, in diesem Fall nach dem Prüfer.

Quellen

  1. The White House: Executive Order „Inaugurating The Era Of Super Intelligence“, 29.09.2026Primärquelle für die Umbenennung, die 60-Tage-Frist und die Ausnahmen.whitehouse.gov
  2. Washington Examiner: Abdruck des Volltexts der Vereinbarung, 29.09.2026Pressewiedergabe des von Trump geteilten Dokuments, Grundlage für die vier Ebenen. Kein amtlicher Text.washingtonexaminer.com
  3. CBS News, ABC News, CNBC, Nextgov/FCW, 29.09.2026Berichte über Unterzeichnung, Anwesende und Aussagen von Trump, Johnson, Vance und Musk. Übereinstimmend zu den sechs Unterzeichnenden, uneinheitlich zu Titel und Umfang.CBS · ABC · CNBC · Nextgov
  4. Al Jazeera, 29.09.2026Quelle für die Stimmen von Toby Walsh, David Krueger, Alvin Wang Graylin und David Sacks sowie für den offenen Prüferbegriff.aljazeera.com
  5. heise online (dpa), 30.09.2026Deutschsprachige Nachricht, unter anderem zur Abwesenheit von Sam Altman.heise.de
  6. EU-Kommission, AI Act Service Desk: Art. 55, Art. 101 und Art. 113 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689Gesetzestext zu Pflichten, Bußgeldern und Geltungsbeginn. Belastbar.Art. 55 · Art. 101 · Art. 113
  7. EU-Kommission: Durchsetzung ab 2. August 2026 und KI-Omnibus, 31.07. und 27.07.2026Primärquelle dafür, dass die Fristen für große Modelle unverändert blieben.Durchsetzung · Omnibus
  8. EU-Kommission: The General-Purpose AI Code of Practice, Unterzeichnerliste, Stand 31.07.2026; CNBC zu Metas Absage, 18.07.2025Amtliche Liste, wer den Kodex unterzeichnet hat. Metas Begründung aus der Presse.digital-strategy.ec.europa.eu · CNBC