Deep Dive · 20.10.2026

Drei Gerichte, ein Satz: Wer eine KI-Antwort ausgibt, haftet dafür wie für eigene Worte.

Das Landgericht Aachen hat Google untersagt, im KI-Modus erfundene Vorwürfe über einen Arzt zu verbreiten. Es ist nach München und Hamm die dritte Entscheidung mit derselben Logik, und die trifft jeden Betrieb, der einen Chatbot auf der eigenen Website antworten lässt.

Für Geschäftsführung und KI-Verantwortliche · Veröffentlicht: 22. Oktober 2026 um 14:23

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Hinweis zur KI-NutzungDieser Deep Dive wurde mit KI-Unterstützung recherchiert und verfasst. Jede Kernaussage ist an einer selbst abgerufenen Quelle geprüft, und am Ende steht, was nicht belegt werden konnte. Er ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung. Redaktionell verantwortlich: Ingo Günther, KI Academy Leipzig.

Was passiert ist. Am 24. September 2026 hat das Landgericht Aachen Google Ireland per einstweiliger Verfügung untersagt, im „KI-Modus“ der Google-Suche drei Textvarianten über einen früheren Chefarzt zu verbreiten. Die KI hatte ihm ein Strafverfahren wegen sexueller Nötigung, eine Freistellung und eine Abfindung zugeschrieben. Alles davon betraf einen anderen Mediziner. Der Arzt hatte Google am 28. August um Löschung gebeten, Google lehnte am 15. September ab. Je Verstoß droht nun ein Ordnungsgeld bis 250.000 Euro.

Warum das für Sie zählt. Aachen ist nicht die erste Entscheidung dieser Art, sondern die dritte. Das Landgericht München I hatte am 28. Mai 2026 KI-Übersichten als eigene Aussagen von Google eingestuft, und das Oberlandesgericht Hamm hatte am 12. Mai 2026 eine Klinik für die Antworten ihres Website-Chatbots haften lassen. Drei Gerichte, drei Rechtsgebiete, ein Satz: Wer eine KI-Antwort nach außen gibt, ist ihr Sprecher. Das gilt für Google genauso wie für einen Handwerksbetrieb mit Chatbot auf der Startseite.

Drei Entscheidungen, eine Linie

Gericht und DatumWer gegen wenWas die KI behaupteteKern der BegründungStand
OLG Hamm
12.05.2026, 4 UKl 3/25
Verbraucherzentrale NRW gegen eine Beauty-KlinikDer Website-Chatbot nannte die Geschäftsführer „Fachärzte“ für Fachgebiete, die es so nicht gibtAntworten des eigenen Chatbots sind geschäftliche Handlungen des Betriebs (§ 5 UWG). Der Chatbot ist kein „Dritter“Revision zum BGH zugelassen; die NRW-Datenbank führt das Urteil als rechtskräftig
LG München I
28.05.2026, 26 O 869/26
Zwei Verlage gegen GoogleDie „Übersicht mit KI“ verband die Verlage mit Betrugsmaschen und Abo-Fallen, teils ohne Grundlage in den QuellenKI-Übersichten sind keine Suchergebnisse, sondern „eigenständige, neue und inhaltliche Äußerungen“. Kein Haftungsprivileg nach Art. 6 DSABerufung durch Vergleich beendet, Urteil damit gegenstandslos
LG Aachen
24.09.2026, 8 O 268/26
Ein Arzt gegen GoogleDer „KI-Modus“ schrieb ihm Strafverfahren, Freistellung und Abfindung eines anderen Professors zuGoogle stellt die KI-Suche bereit und verantwortet die Antworten. Eine Prüfung war möglich: Google hätte die eigene KI mit den Einwänden konfrontieren könnenEinstweilige Verfügung ohne Anhörung, Widerspruch möglich, nicht rechtskräftig

Neu an Aachen ist nicht die Rechtsfrage, sondern die Wiederholung. Die Kammer zitiert die Münchner Begründung wörtlich und übernimmt sie. Eine einzelne Entscheidung lässt sich als Ausreißer lesen, zwei Landgerichte und ein Oberlandesgericht mit derselben Stoßrichtung sind eine Linie. Und Hamm zeigt, dass die Linie nicht bei Google endet: Dort ging es um einen gewöhnlichen Chatbot auf der Website eines Betriebs mit zwei Geschäftsführern.

Wann wird eine KI-Antwort zu Ihrer eigenen Aussage?

Die Gerichte unterscheiden nicht nach Technik, sondern nach der Rolle, die ein Anbieter gegenüber einer Information einnimmt. Daraus lässt sich eine Treppe mit vier Stufen bauen:

Stufe 1
Verlinken

Sie machen fremde Inhalte nur auffindbar, etwa als Suchmaschine oder Linkliste.

Haftung erst, wenn ein konkreter Hinweis auf eine Rechtsverletzung unbeachtet bleibt (BGH 2018 zur Suchmaschine).

Stufe 2
Wiedergeben

Sie zeigen einen fremden Text als Zitat oder Ausschnitt mit erkennbarer Quelle.

Der Inhalt bleibt fremd, solange Sie ihn sich nicht erkennbar zu eigen machen.

Stufe 3
Zusammenfassen

Eine KI wertet mehrere Quellen aus und formuliert daraus einen neuen Text in eigenen Worten.

München und Aachen: eine eigene Aussage des Anbieters. Das Haftungsprivileg für Vermittler greift nicht mehr.

Stufe 4
Selbst antworten

Ihr Chatbot beantwortet Fragen von Kund:innen auf Ihrer Website in Ihrem Namen.

Hamm: eine geschäftliche Handlung Ihres Betriebs. Es gibt keinen Dritten, auf den Sie verweisen könnten.

Lesart: Ab Stufe 3 werden Sie vom Vermittler zum Sprecher. Was der Sprecher sagt, muss stimmen, und wer ihm widerspricht, muss gehört werden.

Eine KI-Antwort hat keinen anderen Absender als den, der sie ausgibt.

Einordnung: Welche Regeln dahinterstehen

1. Persönlichkeitsrecht: der Anspruch aus § 823 und § 1004 BGB

Aachen und München stützen sich auf § 1004 BGB analog in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Störer ist danach, wer eine Beeinträchtigung herbeiführt, und zwar ohne dass es auf ein Verschulden ankäme. Die Aachener Kammer zieht die Grenze mit dem Bundesgerichtshof: Beim reinen Auffindbarmachen von Suchergebnissen haftet der Betreiber nur eingeschränkt, bei Inhalten, die er sich zu eigen macht, voll. Eine KI-Antwort ordnet sie der zweiten Gruppe zu. Folge für Ihren Betrieb: Behauptet Ihr Chatbot etwas Falsches über eine Person oder ein anderes Unternehmen, richtet sich der Unterlassungsanspruch gegen Sie, und ein Gericht kann ihn im Eilverfahren ohne Anhörung durchsetzen.

2. Wettbewerbsrecht: § 5 UWG und die Abmahnung

Hamm kommt über einen anderen Weg zum selben Ergebnis. Nach § 5 UWG handelt unlauter, wer irreführende Angaben über die Befähigung des Unternehmers macht. Die Klinik hatte eingewandt, der Chatbot arbeite autonom, sei mit richtigen Daten gefüttert worden und habe nur „halluziniert“. Der Senat ließ das nicht gelten: Die Klinik verantwortete den Betrieb des Bots und hatte entscheidenden Einfluss darauf, wie er kommuniziert. Folge für Ihren Betrieb: Falsche Angaben Ihres Chatbots über Qualifikationen, Preise, Lieferzeiten oder Zertifikate können von Wettbewerbern und Verbänden abgemahnt werden, mit Kosten und strafbewehrter Unterlassungserklärung.

3. Das Haftungsprivileg für Vermittler gilt hier nicht

Hosting-Dienste und Suchmaschinen haften nach Art. 6 des Digital Services Act nur eingeschränkt für fremde Informationen. München hat diesen Schutz für KI-Übersichten ausdrücklich verneint, weil es sich nicht um fremde, sondern um selbst erzeugte Informationen handelt. Für einen Betrieb mit eigenem Chatbot stellt sich die Frage gar nicht erst: Er ist kein Vermittler fremder Inhalte, sondern Anbieter eigener.

Die Stolperfallen

Was das für Ihren Betrieb heißt

  1. Bestandsaufnahme: Wo spricht bei Ihnen eine KI nach außen?Diese Woche

    Die Geschäftsführung lässt eine Liste anlegen: Website-Chatbot, Assistent im Kundenservice, automatische E-Mail-Antworten, KI-Zusammenfassungen in Angeboten oder auf Produktseiten. Erledigt ist der Schritt, wenn zu jedem Eintrag steht, wer ihn betreibt und wer die Antworten liest.

  2. Sperrthemen festlegen und vor dem Start testen

    Legen Sie fest, worauf der Bot nicht antwortet: Qualifikationen und Titel, Preise und Lieferzusagen, Aussagen über Wettbewerber und über Personen. Setzen Sie das als Systemanweisung und Wortfilter um, so wie es die Klinik in Hamm nach der Abmahnung getan hat, nur eben vorher. Erkennungsmerkmal: Ein Testprotokoll mit mindestens 30 kritischen Fragen liegt vor, bevor der Bot live geht.

  3. Einen Beschwerdeweg mit Frist einrichten

    Benennen Sie eine Adresse und eine zuständige Person für Hinweise auf falsche KI-Antworten. Jeder Hinweis wird am selben Werktag bestätigt, binnen zwei Werktagen geprüft, und eine bestätigte Falschaussage wird sofort gesperrt. Der Weg steht sichtbar neben dem Chatbot. Erkennungsmerkmal: ein Eintrag im Prozesshandbuch und ein Testlauf mit einer fingierten Beschwerde.

  4. Antworten protokollieren, damit Sie prüfen können

    Speichern Sie Fragen und Antworten des Bots für eine festgelegte Frist, datenschutzkonform und mit Löschregel. Ohne Protokoll können Sie eine gemeldete Aussage weder nachvollziehen noch belegen, dass sie abgestellt ist. Aachen hat Google genau das vorgehalten: Die Prüfung wäre möglich gewesen.

  5. Den Vertrag mit dem Anbieter nachlesen

    Klären Sie, wer Sperrlisten pflegt, wie schnell der Anbieter eine Antwort unterbindet und ob er für Fehler einsteht. Rechnen Sie damit, dass die Haftung nach außen bei Ihnen bleibt, egal was im Vertrag steht. Ergebnis ist ein Nachtrag zum Vertrag, keine mündliche Zusage.

Zum Abhaken

Lassen Sie keine KI in Ihrem Namen sprechen, deren Antworten niemand liest, sperren und zurücknehmen kann.

Quellen

  1. Landgericht Aachen: Beschluss vom 24.09.2026, 8 O 268/26 (Volltext als Scan); beck-aktuell, 08.10.2026Primärquelle. Belegt Tenor, Normen, Daten und Begründung; trägt nicht, wie ein Hauptsacheverfahren ausgeht.Beschluss (PDF) · beck-aktuell
  2. Landgericht München I: Urteil vom 28.05.2026, 26 O 869/26, Rechtsprechungsdatenbank BayernPrimärquelle mit Leitsätzen und dem Vermerk, dass die Berufung (OLG München 18 U 1744/26) durch Vergleich beendet wurde. Belegt die Begründung, nicht ihre Bestätigung durch eine höhere Instanz.gesetze-bayern.de
  3. Oberlandesgericht Hamm: Urteil vom 12.05.2026, 4 UKl 3/25, Volltext in der Rechtsprechungsdatenbank NRW; Pressemitteilung vom 12.05.2026; Wettbewerbszentrale, 03.06.2026Primärquelle für die Haftung eines Betriebs für den eigenen Chatbot, mit Randnummern zu Steuerungsgewalt (Rn. 70), Black-Box-Einwand (Rn. 71), Vorsorge vor Inbetriebnahme (Rn. 91) und Vertrauen der Verbraucher:innen (Rn. 104). Die Datenbank führt das Urteil als rechtskräftig, die Wettbewerbszentrale als nicht rechtskräftig.Volltext · Pressemitteilung · Wettbewerbszentrale
  4. Landgericht Hamburg, 23.09.2025, 324 O 461/25 (beck-aktuell, 20.10.2025); Landgericht Berlin II, 01.06.2026, 52 O 62/26 (Kanzlei Plutte)Fachdienst und Kanzleibericht. Belegen beide Entscheidungen in ihrer Grundaussage; die Volltexte lagen uns nicht vor.Hamburg · Berlin
  5. Gesetzestexte: § 823 und § 1004 BGB, § 5 UWG, Art. 6 DSA; BGH, Urteil vom 27.02.2018, VI ZR 489/16 (Suchmaschine)Rechtslage und die Suchmaschinen-Entscheidung des Bundesgerichtshofs, auf die Aachen die Abgrenzung stützt. Tragen die Normen, nicht ihre Anwendung auf Ihren Einzelfall.§ 823 BGB · § 1004 BGB · § 5 UWG · Art. 6 DSA · BGH
  6. The Decoder, 19.10.2026 und 19.06.2026; LHR Rechtsanwälte, 13.10.2026Fachpresse und Kanzleiblog. Belegen den Vergleich in München und Googles Aussage dazu; Details an den Primärquellen geprüft.The Decoder · Google zur Berufung · LHR